Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW werden mit Einmalvergütungen gefördert. Diese betragen höchstens 30% der Investitionskosten einer Referenzanlage. Eine Einmalvergütung bekommen Betreiber von neuen Photovoltaik-Anlagen. Gleiches gilt auch für eine Anlagenerweiterung. Sie können die Beitragshöhe online selber berechnen unter: Tarifrechner – Pronovo AG
Anlagen, für die eine Einmalvergütung beansprucht wird, unterliegen - mit Ausnahme des Gesamtdeckels - keinerlei Mengenbeschränkungen oder Kontingenten. Sobald der Gesuchsteller (solplan ag) die Inbetriebnahme der Anlage nachweist, wird die Einmalvergütung nach einer kurzen Wartefrist ausbezahlt.
Produzenten von erneuerbarer Energie erhalten das explizite Recht, die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selbst zu verbrauchen (Eigenverbrauch). Nur die tatsächlich ins Netz eingespeiste Energie wird als eingespeist behandelt und verrechnet.
Quelle:
Bundesamt für Energie BFE