Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 kW werden künftig anstelle der KEV mit Einmalvergütungen gefördert. Diese betragen höchstens 30% der Investitionskosten einer Referenzanlage. Eine Einmalvergütung bekommen Betreiber von neuen Photovoltaik-Anlagen. Gleiches gilt auch für wesentliche Anlagenerweiterung. Sie können die Beitragshöhe online selber berechnen unter: Tarifrechner – Pronovo AG
Anlagen, für die eine Einmalvergütung beansprucht wird, unterliegen - mit Ausnahme des Gesamtdeckels - keinerlei Mengenbeschränkungen oder Kontingenten. Sobald der Gesuchsteller die Inbetriebnahme der Anlage nachweist, wird die Einmalvergütung ausbezahlt.
Produzenten und erneuerbarer Energie erhalten das explizite Recht, die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selbst zu verbrauchen (Eigenverbrauch). Nur die tatsächlich ins Netz eingespeiste Energie wird als eingespeist behandelt und verrechnet.
Quelle:
Bundesamt für Energie BFE